BFSG für Websites: Ist Ihre Unternehmenswebsite betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und stellt für bestimmte Websites sowie digitale Angebote verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit. Doch nicht jede Unternehmenswebsite ist automatisch betroffen. Entscheidend ist unter anderem, welche Leistungen online angeboten werden und an wen sich diese richten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Websites vom BFSG betroffen sind, wo Sie Ihre Betroffenheit prüfen können und welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für Websites bedeutet das, Inhalte und Funktionen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen möglichst selbstständig genutzt werden können. Barrierefreiheit betrifft dabei nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch Konzeption, Webdesign, Inhalte und redaktionelle Pflege.
Welche Unternehmenswebsites sind vom BFSG betroffen?
Nicht jede Unternehmenswebsite fällt unter das BFSG. Betroffen sind vor allem digitale Angebote für Verbraucher (B2C), zum Beispiel:
- Online-Shops
- Buchungs- und Reservierungssysteme
- Kundenportale
- Banking- und Zahlungsdienste
- Telekommunikationsdienste
- Personenverkehr
- digitale Medienangebote wie E-Books
Eine klassische Unternehmenswebsite, die lediglich über das Unternehmen informiert und keine entsprechenden Verbraucherleistungen anbietet, fällt häufig nicht unmittelbar unter das BFSG.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Als Kleinstunternehmen gelten in diesem Zusammenhang Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Für Dienstleistungen sind diese Unternehmen grundsätzlich vom BFSG ausgenommen. Für Produkte gelten andere Regelungen.
BFSG-Schnellcheck: Ist Ihre Website betroffen?
Für eine erste Einschätzung helfen diese Fragen:
Wer ausschließlich Geschäftskunden anspricht, fällt mit diesen Dienstleistungen grundsätzlich nicht in den verbraucherbezogenen Anwendungsbereich des BFSG.
Online-Shops, Buchungsstrecken oder Online-Terminbuchungen können beispielsweise relevant sein.
Dazu zählen unter anderem bestimmte Bank-, Telekommunikations-, Verkehrs- und E-Book-Dienstleistungen.
Eine reine Unternehmenspräsentation ohne entsprechende digitale Verbraucherleistung fällt grundsätzlich nicht allein deshalb unter das BFSG, weil sie öffentlich erreichbar ist.
Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen grundsätzlich vom BFSG ausgenommen. Für Produkte gelten andere Regelungen.
Wo kann ich prüfen, ob meine Website unter das BFSG fällt?
Eine erste Orientierung bieten die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dort finden Unternehmen Informationen dazu, welche Websites und digitalen Dienstleistungen unter das BFSG fallen können. Ob eine Website technisch barrierefrei umgesetzt ist, lässt sich anschließend mit geeigneten Prüfverfahren wie dem BIK BITV-/WCAG-Test sowie manuellen Tests bewerten.
Website auf Barrierefreiheit prüfen
Ist geklärt, dass eine Website unter das BFSG fällt, sollte im nächsten Schritt geprüft werden, wie barrierefrei sie bereits umgesetzt ist. Dabei sind unter anderem folgende Punkte wichtig:
- klare Seitenstruktur und logische Überschriften
- vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
- gut erkennbare Fokuszustände
- ausreichende Farbkontraste
- Alternativtexte für Bilder
- barrierefreie Formulare und verständliche Fehlermeldungen
- eindeutig erkennbare Links und Bedienelemente
- Kompatibilität mit Screenreadern
- barrierefreie Medien und Dokumente
- verständliche Nutzerführung
- semantisch korrektes HTML
Aus den Ergebnissen lässt sich anschließend ein konkreter Maßnahmenplan erstellen. Nicht jede Barriere hat die gleiche Bedeutung. Deshalb ist es sinnvoll, Probleme nach Relevanz und Auswirkung zu priorisieren. Wir unterstützen Unternehmen dabei, sowohl den Handlungsbedarf ihrer Website einzuordnen als auch die technische Barrierefreiheit zu prüfen. Auf dieser Grundlage identifizieren wir konkrete Schwachstellen, priorisieren notwendige Anpassungen und setzen diese auf Wunsch direkt in der bestehenden Website um.
Barrierefreiheitserklärung und Informationspflichten
Bei der Barrierefreiheitserklärung und den Informationspflichten nach dem BFSG ist zu unterscheiden: Eine klassische Erklärung zur Barrierefreiheit ist insbesondere für öffentliche Stellen vorgesehen. Sie informiert unter anderem darüber, welche Bereiche eines digitalen Angebots noch nicht vollständig barrierefrei sind. Private Unternehmen, deren Dienstleistungen unter das BFSG fallen, müssen dagegen grundsätzlich Informationen zur Barrierefreiheit nach Anlage 3 BFSG bereitstellen. Dazu gehören unter anderem:
- eine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung,
- Informationen zur Funktionsweise,
- Angaben dazu, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden,
- die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Die Informationen müssen selbst barrierefrei und leicht auffindbar sein. Möglich ist beispielsweise eine eigene Seite, die über einen Link „Barrierefreiheit“ im Kopf- oder Fußbereich der Website erreichbar ist.
Warum sich Barrierefreiheit auch unabhängig vom Gesetz lohnt
Selbst wenn Ihre Website nicht unmittelbar unter das BFSG fällt, bringt Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile. Eine barrierefreie Website verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher. Inhalte lassen sich einfacher erfassen, Formulare sind leichter auszufüllen und die Navigation funktioniert intuitiver. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern alle Nutzer. Auch Suchmaschinen bewerten viele Maßnahmen positiv. Eine saubere Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Inhalte und eine logisch aufgebaute Navigation erleichtern Google das Erfassen der Website. Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung verfolgen deshalb häufig dieselben Ziele.
Sie sind unsicher, ob Ihre Website betroffen ist oder wie barrierefrei sie aktuell aufgebaut ist? Wir prüfen Ihre Website, identifizieren technische und inhaltliche Barrieren und unterstützen Sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.